- Kontermandieren
Kontermandieren (frz.), einen gegebenen Befehl oder Auftrag zurücknehmen, widerrufen.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Kontermandieren (frz.), einen gegebenen Befehl oder Auftrag zurücknehmen, widerrufen.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Kontermandieren — (franz., kontramandieren), einen Gegenbefehl erlassen, d. h. einen gegebenen Befehl durch einen andern aufheben. Eine Kontermandierung (contremandat) im Rechtsverkehr entzieht dem Beauftragten die Befugnis, den erhaltenen Auftrag auszuführen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kontramandieren — Kontramandieren, s. Kontermandieren … Meyers Großes Konversations-Lexikon